Hinweise oder Hilfestellung
Sie möchten bei uns im Krankenhaus arbeiten? Sie benötigen Hilfe, zum Beispiel bei der Anerkennung Ihrer Berufsausbildung oder bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis? Hier haben wir alles Wichtige für Sie zusammengestellt.
Was benötigen Sie
- Bewerber aus der EU, Island, Lichtenstein, Norwegen und Schweiz:
Ein Aufenthaltstitel ist nicht erforderlich, Sie benötigen aber eine Berufserlaubnis/Approbation.
- Bewerber aus anderen Staaten:
Ein Aufenthaltstitel ist erforderlich (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte etc.). Ebenfalls erforderlich ist eine Berufserlaubnis/Approbation.- Aufenthaltstitel
- Wenn Sie bereits in Deutschland wohnen: Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde
- Wenn Sie im Ausland wohnen: Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland
- Berufserlaubnis
- Einige ausländische Berufsabschlüsse müssen in Deutschland offiziell anerkannt werden, bevor Sie in diesem Beruf tätig werden dürfen. Hierzu zählen Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger und Therapeuten. Es gibt für jeden Beruf eigenen Anerkennungsstellen und –verfahren.
- Aufenthaltstitel
Beruf | Anerkennungsstelle |
---|---|
Arzt/Ärztin | Regierung von Oberbayern (Approbation) |
Arzt/Ärztin | Regierung von Unterfranken (Ausstellung der Berufserlaubnis nach §10 BÄO) |
Gesundheits- und Krankenpfleger | Regierung von Mittelfranken |
Sonstige Gesundheitsfachberufe | Regierung von Mittelfranken |
Pflegefachhelfer | Regierung von Oberfranken |
Altenpfleger | Regierung von Oberfranken |